AGBs

AGBs DER LICHTBURG-CENTER DINSLAKEN GmbH

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder eines Gutscheines für unser Lichtburg-Center Dinslaken, erkennt der/die Besucher/in die nachfolgenden Bedingungen der

Lichtburg-Center Dinslaken GmbH
Am Neutor 24 
46535 Dinslaken

(im Folgenden: Betreiberin genannt) als Betreiberin des Lichtburg-Center Dinslakens im Rahmen des Vertragsverhältnisses als rechtlich verbindlich an.

§ 1 Geltungsbereich

Die Benutzungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen der Betreiberin und den Einzelkunden, Wiederverkäufern, Firmen- und Gruppenkunden (im Folgenden einheitlich „Kunden“). Für Rechtsgeschäfte zwischen der Betreiberin und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt die Betreiberin nicht an, es sei denn, sie stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Wiederverkäufer verpflichten sich, die nachfolgenden Benutzungsbedingungen jedem Abnehmer und Kartenerwerber bekannt zu geben und in den Vertrag mit ihm einzubeziehen.

§ 2 Erwerb von Eintrittskarten / Tickets und Gutscheinen

Beim Kauf einer Eintrittskarte kommt ausschließlich eine vertragliche Beziehung zwischen dem / der rechtmäßigen Inhaberer/in der Eintrittskarte und der Lichtburg-Center Dinslaken GmbH zustande. Der Erwerb von Eintrittskarten ist per Vorverkauf im Internet sowie an der Kinokasse möglich. Altgutscheine, die nicht mehr per Internet einlösbar sind, können an der Kinokasse gegen Eintrittskarten eingetauscht werden.

Die vom Kunden erworbene Eintrittskarte berechtigt ausschließlich zum Besuch der darauf ausgedruckten Vorstellung zum angegebenen Termin. Zum Einlass in die Kinosäle berechtigen grundsätzlich nur die von der Betreiberin ausgestellten Eintrittskarten. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert jede Karte ihre Gültigkeit. Durch den Kauf einer Eintrittskarte unterwirft sich der Besucher den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Betreiberin. Jeder Missbrauch mit Eintrittskarten oder Ausweisen hat deren Einzug und die Ungültigkeitserklärung der Eintrittskarte sowie eventuelle rechtliche Schritte zur Folge. 

Reservierte Karten müssen bis spätestens 20 Minuten vor Vorstellungsbeginn an der Kinokasse bezahlt und abgeholt worden sein. Erfüllungsansprüche aus Kartenreservierungen verfallen, die zu diesem Zeitpunkt nicht eingelöst wurden. Die Betreiberin ist berechtigt, über die entsprechenden Sitzplätze im freien Verkauf zu verfügen.
Mit Beginn des Hauptfilms verfällt der Anspruch des / der Besuchers/in auf Zuteilung des gemäß Eintrittskarte vorgesehenen Sitzplatzes. Der Besucher hat dann lediglich einen Anspruch auf Zuweisung eines nicht belegten, anderweitigen Sitzplatzes. Bei Verlust der Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten der Betreiberin durch Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung der Betreiberin untersagt.

§ 2.1. Erwerb von Eintrittskarten im Kartenvorverkauf per Internetbestellung

Für das Angebot und die Abwicklung des Kartenvorverkaufs über das Internet (www.kino-dinslaken.de ) zeichnet die mars kinotickets.online GmbH & Co. KG verantwortlich. Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt enthaltenen Daten wird seitens des Veranstalters keine Gewähr übernommen.

Online-Ticketverkauf durch:

mars kinotickets.online GmbH & Co. KG 
Oberneulander Landstr. 117b 
28355 Bremen 
​​​​​​Deutschland

Hilfe bei der Buchung, verlorene Tickets und anderen Fragen: support@kinotickets.online oder rufen Sie die Hotline an: Tel: 0421 40892919. 
Bitte geben Sie unbedingt immer den Kinonamen inkl. den Ort mit an.

AGBs der mars kinotickets.online GmbH &Co. KG finden Sie unter: 
https://kinotickets.online/cine-city-verden/toc

Der Verkauf von Eintrittskarten durch die mars kinotickets.online GmbH & Co. KG stellt einen Fernabsatzvertrag ohne Widerrufsrecht (siehe § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB) dar. Dies bedeutet insbesondere, dass kein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht existiert. Jede Online-Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung bindend und verpflichtet zur Bezahlung der bestellten Karten. 
Das Angebot für einen Vertragsabschluss bzw. den Erwerb von Eintrittskarten geht vom Kunden aus. Dazu ist im letzten Schritt der Online-Bestellung das Feld "Verbindlich bestellen" zu markieren bzw. anzuklicken. Damit beauftragt der Kunde die mars kinotickets.online GmbH & Co. KG mit der ordnungsgemäßen Abwicklung des Online-Kartenkaufes. 
Sofern die Kartenbestellung korrekt ausgefüllt ist, alle erforderlichen Angaben enthält und ein Kontingent zur Bedienung des Kartenwunsches zur Verfügung steht, erhält der Besteller eine schriftliche Zuteilung per E-Mail. Diese E-Mail enthält eine mit einem Bar-Code versehenen Buchungsbestätigung für die bestellte(n) Eintrittskarte(n), die am Kinoeinlasss vozulegen ist. Erst mit dieser Zuteilung und der Übersendung dieser Buchungsbestätigung an den Kunden kommt ein Vertrag zustande.

Die zugesandte Buchungsbestätigung inklusive Bar-Code ist vom Kunden auf einem handelsüblichen Drucker auszudrucken oder auf einem mit einer entsprechenden Anzeige zur Widergabe des Bar-Codes ausgestatteten Mobilgerät abzuspeichern. Der Bar-Code ist sorgfältig aufzubewahren und vor Diebstahl oder dem unbefugten Anfertigen von Kopien etc. zu schützen, gleiches gilt auch für die E-Mail selbst. Die Vorlage des Bar-Codes am Einlass berechtigt zum Besuch der Kinovorstellung(en). 
Bei der Einlösung der Buchungsbestätigung gilt das Prinzip, dass mit Vorlage der Buchungsbestätigung Kinoeinlass gewährt wird. Damit ist der Vertrag erfüllt. Ein Anspruch auf Ausgabe von Eintrittskarten gegen eine zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegte identische Buchungsbestätigung ist infolgedessen ausgeschlossen.

Der Vorverkauf im Internet endet 15 Minuten vor Vorstellungsbeginn.

Beim Online-Ticketkauf wird seitens der Mars_EDV e.K. eine vom Eintrittspreis abhängige Bearbeitungsgebühr erhoben, die jedoch 10% des Eintrittspreises nicht übersteigt. Diese Bearbeitungsgebühr ist bereits im Eintrittspreis enthalten und wird nicht gesondert ausgewiesen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist ebenfalls im Preis enthalten. 

§ 2.2. Erwerb und Einlösen von Kinogutscheinen

Die Betreiberin verkauft an der Kasse und online Kinogutscheine. Diese können bei einer späteren Bestellung E-Tickets oder beim Kauf von Eintrittskarten an der Kinokasse für eine beliebige Vorstellung, jedoch ausschließlich für Veranstaltungen der Betreiberin eingelöst werden, sofern für diese Vorstellung noch freie Plätze vorhanden sind.

Das Gutscheinguthaben wird im Zeitpunkt des Einlösens mit dem Eintrittspreis verrechnet. Ein eventueller Restbetrag bleibt weiterhin gültig und zwar zu dem Wert, der hinter dem Gutscheinbarecode im Kassensystem der Betreiberin beim Einlösen hinterlegt wird. Eine Barauszahlung wird ausgeschlossen.

§ 2.3. Rücknahme von Eintrittskarten

Eine Rücknahme von Eintrittskarten oder Gutscheinen ist nicht möglich.

§ 3 Prüfungspflichten des Kunden; Zahlung; Eigentumsvorbehalt

Wechselgeld und Eintrittskarten sind umgehend nach Erhalt auf Korrektheit zu überprüfen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Eintrittskarten können nur in Euro bezahlt werden. Bei Bezahlung in bar ist das Kassenpersonal berechtigt, die Annahme von 1- und 2-Cent-Stücken im Betrag von mehr 10-Cent bzw. von mehr als 20 Cent zu verweigern. Beschädigte, beschriftete oder anderweitig veränderte Geldscheine oder Münzen werden nicht angenommen. Die Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsendbetrages das Eigentum des Betreibers.

§ 4 Haftung der Betreiberin

Die Betreiberin haftet weder für abhanden gekommene Garderobe, noch für abhanden gekommene oder verlorene Wertgegenstände. Es wird vereinbart, dass die Betreiberin diesbezüglich keine Obhutspflichten übernimmt.
Für Schäden, die durch Dritte (insbesondere andere Besucher) verursacht werden, haftet die Betreiber nicht, es sei denn, ihr selbst fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Die Betreiberin übernimmt auch keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern sie, ihr gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Schadensersatzansprüche des Kunden aus Haupt- und Nebenpflichtverletzungen, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung gegen die Betreiberin sind ausgeschlossen, soweit sie, ihr gesetzlicher Vertreter oder ihr Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
Kinoprogramm-Änderungen sind nicht beabsichtigt, aber möglich. Ein Schadensersatzanspruch bei Abänderung des Programms und Nichtzeigen eines bestimmten im Programm abgedruckten Films gleich welcher Art ist ausgeschlossen. 

§ 4.1. Ausfall der Veranstaltung

Muss eine Vorstellung aus betriebstechnischen Gründen abgesagt oder abgebrochen werden, kann die Eintrittskarte für eine Ersatzvorstellung eingetauscht bzw. bis einschließlich der Veranstaltungstages zurückgegeben werden. Nur sofern die Karte vor der Kassenschließung am Veranstaltungstages zurückgegeben wird, erhält der/die Kunde/in den Eintrittspreis zurück.

§ 5 Sitzplätze

Mit dem Kauf der Eintrittskarte erwirbt jede/r Zuschauer/in das Recht auf einen Sitzplatz. Dieser Sitzplatz ist über seine Reihen- und Sitzplatznummer auf der Eintrittskarte ausgewiesen. Es besteht ausschließlich Anspruch auf diesen Sitzplatz und auch die Verpflichtung, ausschließlich diesen Sitz zu nutzen. Ist auf der Eintrittskarte anstelle von Reihen- und Sitzplatznummer "Freie Platzwahl" vermerkt, darf der Sitzplatz frei gewählt werden; ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht in diesem Fall nicht.

In besonderen Fällen ist es möglich, dass Kinosäle kurzfristig getauscht werden müssen. Der Anspruch auf den mit einer Eintrittskarte im Vorverkauf erworbenen Sitzplatz verfällt damit. Von Seiten der Betreiberin werden dann alle möglichen Bemühungen unternommen, möglichst gleichwertige Sitzplätze zur Verfügung zu stellen.

§ 6 Verbotenes Verhalten der Kunden/Kinobesucher

Das Fotografieren, Film-, Video- oder Tonaufzeichnen während der Vorstellung sind aus urheberrechtlichen Gründen (§§ 16, 75, 81 Urhebergesetz) untersagt. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Vorstellung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahme zugestimmt hat. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
Mitgebrachte Speisen und Getränke sind nicht gestattet. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Rucksäcke und Taschen zu kontrollieren.
Der Zutritt zum Kino kann verweigert werden, wenn Anlass zu der Befürchtung besteht, dass der Betroffene den Vorstellungsablauf oder den allgemeinen Geschäftsbetrieb stören oder andere Besucher belästigen wird, insbesondere alkoholisiert oder ersichtlich Drogen beeinflusst ist.

§ 7 Gebotenes Verhalten der Kunden/Kinobesucher

Gegenstände aller Art, die im Filmtheater gefunden werden, sind beim Kassenpersonal oder der Theaterleitung abzugeben. Der Besucher verpflichtet sich, für die Dauer des Aufenthaltes im Filmtheater zu einer sorgfältigen Benutzung des Hauses, insbesondere dessen Einrichtung und Inventarteile. Jedwede Beschädigung schuldhafter Art können zivilrechtlich verfolgt werden, vorsätzliche Beschädigungen darüber hinaus strafrechtlich.
Für Kunden ist der Zutritt nur über das Foyer zum Erwerb von Eintrittskarten und Concessionartikeln in den Öffnungszeiten oder bzw. und zum Besuch der Vorstellung gestattet. Der Besucher verpflichtet sich, den Anweisungen des Kinopersonals Folge zu leisten und Störungen des Betriebsablaufes sowie der Vorstellung, gleich welcher Art, zu unterlassen.
Dem Rauchverbot ist Folge zu leisten.
Mobiltelefone (Smartphones) und andere elektronische Kommunikationsmittel sowie akustische Signalgeber aller Art sind im Zuschauerraum bei Filmbegin außer Betrieb zu halten.
Im Interesse des störungsfreien Vorstellungsablaufs ist die Betreiberin berechtigt, die Herausgabe zur Aufbewahrung bis zum Vorstellungsschluss zu verlangen oder den Kunden zum Verlassen der Vorstellung aufzufordern.

§ 8 Sicherheit und Hausrecht

Den Anordnungen des Lichtburg-Personals bzw. denen behördlicher Überwachungsorgane ist unbedingt Folge zu leisten. Durch den Erwerb der Eintrittskarte hat sich deren Inhaber/in dem Hausrecht der Lichtburg-Center Dinslaken GmbH unterworfen, somit hat er / sie insbesondere jede Störung einer Veranstaltung zu unterlassen und auf andere Anwesende Rücksicht zu nehmen.
Bei Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen der § 6 und § 7 ist das Hauspersonal berechtigt, den jeweilige/n Besucher/in des Hauses zu verweisen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises. Die Betreiberin bzw. ihre Vertretung ist auch berechtigt, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte, im Falle erheblicher oder wiederholter Störungen und Verstöße gegen diese Bestimmungen im Einzelfall ein Hausverbot zu erteilen. 
Die Betreiberin ist berechtigt, die persönlichen Daten von Personen, die gegen diese Hausordnung verstoßen oder die von Sicherheitsorganen wegen strafbarer Handlungen festgenommen oder angezeigt werden, aufzunehmen. 

Stark alkoholisierten Personen oder Personen unter Drogeneinfluss kann trotz gültiger Eintrittskarte der Zutritt bzw. der weitere Besuch einer Veranstaltung verweigert werden, für sie besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.

Tiere haben keinen Zutritt zu den Kinosälen.

§ 9 Regelung zum Datenschutz

Der Betreiber ist berechtigt, die in Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern.