Hausordnung

HAUSORDNUNG

Liebe Gäste!
Unser Lichtburg-Center ist ein Ort der Unterhaltung, der Spannung und der Fantasie, aber auch ein Ort der Gemeinschaft. Damit diese Gemeinschaft von uns allen positiv erlebt wird, gibt es ein paar Regeln, die für jeden Kinobesuch in unserem Haus gelten.

JUGENDSCHUTZ IST UNS WICHTIG! 
Aus diesem Grund erhalten Kinder und Jugendliche nur zu solchen Filmvorführungen Zutritt, die für ihr jeweiliges Alter von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK)  freigegeben wurden und zu bestimmten Zeiten beendet sind. Auszüge aus den geltenden Jugendschutzgesetzen und Altersfreigaben unserer Filme finden Sie jeweils an der Kasse. Fragen hierzu beantworten unsere Mitarbeiter gerne.
Bei bestehenden Zweifeln über das Alter unserer jugendlichen Gäste, sind wir verpflichtet, deren Alter zu überprüfen. Wer sich in einem solchen Fall nicht ausweisen kann oder will (durch Pass, Personalausweis, Schülerausweis pp.) darf daher keinen Eintritt erhalten. Wir bitten um Ihr Verständnis.

PIRATEN LEBEN GEFÄHRLICH – GANZ BESONDERS IM KINO! 
Filmpiraterie ist kein Kavaliersdelikt. Sie verursacht wirtschaftliche Schäden im mehrstelligen Millionen-Euro-Bereich und das mit jährlich steigender Tendenz. Unter Filmpiraterie verstehen wir: Jede Art der Aufzeichnung von Filmen im Kinosaal. Dies ist eine strafbare Handlung. Wir sind unseren Lieferanten (Filmverleiherfirmen) gegenüber verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um Filmpiraterie in unserem Haus zu unterbinden.
Dazu gehört auch, dass wir im Verdachtsfall die Taschen bzw. Rücksäcke etc. unserer Gäste stichprobenartig kontrollieren können. Sie sind nicht verpflichtet, eine solche Kontrolle zu akzeptieren - aber wir behalten uns im Verdachtsfall bei einer Weigerung vor, Ihnen Eintritt zu verwehren. Außerdem weisen wir darauf hin, dass wir jegliche Pirateriehandlung – Abfilmen im Kinosaal, Tonaufzeichnungen etc. – sowohl den Strafverfolgungsbehörden melden als auch beim entsprechenden Filmverleih anzeigen, sowie die Beschlagnahme von Aufzeichnungsgeräten veranlassen werden. 
Auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behalten wir uns vor.

„SCHMUGGLER“ SIND IM KINO UNERWÜNSCHT! 
Wir sind nicht nur ein Kino-Center, sondern auch ein konzessionierter und behördlich kontrollierter Gastronomiebetrieb. Wir investieren Ideen, Arbeit und Geld, um unseren Gästen ein möglichst breites und qualitativ hochwertiges Angebot an Getränken, Snacks, Süßwaren etc. anzubieten zu können.
Wie jeder andere Gastronomiebetrieb lehnen wir es daher ab, dass Gäste in unseren Räumen mitgebrachte Getränke, Snacks, Süßwaren und ähnliches verzehren. Gäste die diese Regelung nicht akzeptieren, müssen damit rechnen, dass wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und ihnen den Zutritt zu unseren Räumlichkeiten verwehren.

OHNE EINTRITTSKARTE LÄUFT NICHTS! 
Reservierte Eintrittskarten, die nicht spätestens 20 Minuten vor dem angekündigten Vorstellungsbeginn abgeholt sind, können wir frei verkaufen.
Jeder Gast, der in unserem Haus einen Film anschaut, muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein, und zwar für die gesamte Dauer des Kinobesuchs. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird auch von Kontrolleuren unserer Verleihpartner überprüft, die uns bei Regelverstößen schadensersatzpflichtig machen.
Gäste, die im Kinosaal ohne gültige Eintrittskarte angetroffen werden, sind daher zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 50,-- € verpflichtet und erhalten Hausverbot.